Immobilien Daines
Impressum

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Informationspflicht laut § 5 TMG.

Immobilien Daines
Kirschbaumweg 2,
82432 Walchensee,
Deutschland

Tel: 08858-9199929

Mobil.: 0178-3535701

Geschäftsführer: Markus Daines

E-Mail: info@immodaines.de



Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Weilheim- Schongau
Webseite der Aufsichtsbehörde
https://www.weilheim-schongau.de
Anschrift der Aufsichtsbehörde
Pütrichstrasse 8 82362 Weilheim i.Obb


Berufsbezeichnung: Immobilienmakler §34C GeWo

Bilderquelle: Immobilien Daines - One.com

EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung)

möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der

Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=321218111 zu richten.

Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind,

an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte dieser Website
Wir entwickeln die Inhalte dieser Webseite ständig weiter und bemühen uns korrekte und

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Diensteanbieter für eigene Informationen, die wir zur Nutzung bereitstellen, nach den

allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit

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Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO grundsätzlich die folgende Rechte zu:

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder

Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling —

beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple in Kooperation mit bauenwir.de


Immobilien Daines 01.10.20

Immobilien Daines

Immobilien Daines 12.04.21
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilien Daines


1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen
dem Empfänger (Maklerkunde) und Immobilien Daines ein provisionspflichtiger Maklervertrag
über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom
Maklerkunden anerkannt werden.


2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von Immobilien Daines übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Immobilien Daines, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Immobilien Daines wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.


3. Angebote
Die Angebote von Immobilien Daines erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und
Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben
liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Immobilien Daines nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.


4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter
ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von Immobilien Daines im Falle des
Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von Immobilien Daines entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von Immobilien Daines ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den
ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Immobilien Daines nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Immobilien Daines nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.


5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags
fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Immobilien Daines hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Immobilien Daines, so ist der Kunde verpflichtet, Immobilien Daines unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.


6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die 5,00 % aufgeteilt zu je 2,50% Käuferprovision, sowie je 2,50% Verkäuferprovision vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je incl. 19% ges. MwSt. (Oder es wurde eine reduzierte Provision von 1 Monats-Warmmiete vereinbart. Im Europäischen Ausland gelten die ortsüblichen Provisionen/Gebühren.


7. Entschädigung

Bei Vorzeitiger Vertragsbeendigung oder beauftragung eines weiteren Immobilienmaklers bei "Qualifiziertem Alleinauftrag" mit Immobilien Daines, durch den Auftraggeber entsteht eine Entschädigung von 1500,00 €, welche sodann zur Zahlung an Immobilien Daines fällig werden.


8. Doppeltätigkeit
Immobilien Daines ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
(Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.


10. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von Immobilien Daines angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von Immobilien Daines zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Immobilien Daines sämtliche Aufwendungen, die Immobilien Daines dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.


11. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Immobilien Daines, dessen gesetzlicher Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Immobilien Daines
garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.


12. Informationspflicht nach VSBG
Immobilien Daines ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem
Vertragsverhältnis zwischen Immobilien Daines und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bad Tölz.


14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


Immobilien Daines
Stand 15.03.2021


GvW Graf von Westphalen, München

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